Stand: 08.07.2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Caritas-Wohlfahrtsmarken möchten ihre Website möglichst barrierearm und gut zugänglich bereitstellen. Maßstab sind die Anforderungen der EN 301 549 und der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, soweit sie für diese Website anwendbar sind.

Hinweis: Diese Erklärung ist als fachlicher Entwurf für die Testumgebung angelegt und sollte vor dem produktiven Einsatz rechtlich und organisatorisch freigegeben werden.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website wird laufend auf bessere Zugänglichkeit geprüft und weiterentwickelt. Zentrale Shop-Funktionen wie Navigation, Produktübersichten, Warenkorb, Kasse, Registrierung und Kontaktformular sollen mit Tastatur bedienbar, semantisch strukturiert und verständlich beschriftet sein.

Bereits berücksichtigt

Semantische Überschriftenstruktur, sichtbare Fokuszustände, Formularlabels, klare Call-to-Actions, Turnstile-Spamschutz und responsives Layout.

In Prüfung

Vollständige redaktionelle Alt-Texte, ältere Archivinhalte, externe Dokumente, PDF-Downloads und eingebettete Fremdinhalte.

Regelmäßige Aktualisierung

Die Erklärung sollte mindestens jährlich und nach wesentlichen technischen oder redaktionellen Änderungen überprüft werden.

Bekannte Einschränkungen

  • Ältere Archivseiten und Newsletter-Inhalte können noch redaktionelle Altlasten enthalten.
  • PDF-Dateien und Office-Dokumente, die vor dem 28.06.2025 bereitgestellt wurden, können technisch nicht vollständig barrierefrei sein.
  • Künftig neu bereitgestellte Downloads sollen vor Veröffentlichung mit den Barrierefreiheitsprüfungen der jeweiligen Office- oder PDF-Software geprüft werden.
  • Inhalte Dritter, eingebettete externe Inhalte oder historische Materialien können Einschränkungen aufweisen.

Barriere melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer für Sie zugänglicheren Form benötigen, können Sie uns hier eine Rückmeldung senden.

Melden Sie uns Barrieren auf dieser Website. Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet.

Durchsetzungsstelle und Marktüberwachung

Die konkret zuständigen Stellen und die endgültige Formulierung sollten vor dem Go-Live juristisch geprüft und ergänzt werden. Maßgebliche Informationen stellt unter anderem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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